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"Design" ...Entwicklung, Wert und Schutz anläßlich Plagiarius 2012
10.2.2012


"Was nichts kostet - ist auch nichts." Mit diesem bekannten Zitat beginnen Peter Zec [S<e>ts] und Burkhard Jacob Ihr Buch DER DESIGN WERT, erschienen in der reddotedition. Beschäftigt sich eine Firma sehr lange mit einem Produkt, reift die Qualität von Produktgeneration zu Produktgeneration. Möglich wird dies einerseits durch die Investition in jeweils weitere, verbesserte Entwicklungen ... insbesondere aber auch die "Erfahrung" - gemeinhin die Summe aller Fehler. Ist also eine Firma mit einem Produkt nur lange genug am Markt, werden die Produkte immer besser - so sollte man meinen. Zu der jeweiligen Weiterentwicklung eines Produktes kommt jedoch auch zu jeder weiteren Generation die Anforderung "wettbewerbsfähiger" zu werden, also günstiger in der Herstellung. Dies führt leider immer wieder zu technischen "Designs" die zu wenig oder zu kurz erprobt wurden, und im Markt zu Frustration führen. Firmen die sich jedoch auch mehr mit dem äußeren Produktdesign auseinandersetzen, laufen seltener in diese Falle. Nicht nur die Produkte "gewinnen" dann, sondern auch der Firmenname - die Marke - gewinnt.

Bild:
Dr. Peter Zec, Initiator und CEO des red dot & Ulrich Demuth
auf der Ambiente, Messe Frankfurt am 10.2.2012

Hintergrund so scheint mir, ist, dass man sich nicht nur mit Werten tiefer auseinandersetzt, sondern jedesmal das Produkt neu diskutiert, Features so lange variiert bis diese gut funktionieren, passen. Für die Anwendung und für den Anwender. Dies ist ein hartes Stück Arbeit dem viele aus dem Weg gehen. So sitzen in vielen Entwicklungsabteilungen Menschen vor dem CAD, entwickeln jahrelang Produkte wie zum Beispiel Staubsauger, ohne jemals gesaugt zu haben. Funktionen wie Filterwechseln oder Kabelaufwickeln werden oft nicht einmal an Prototypen ausprobiert und gehen dann entsprechend gut.

Genauso wenig ist die äußere Form, das Produkt des Designers, ein Ergebnis aus "hinsetzen und ein schönes Bild malen". Nach Zec und Jacob ist es das "zielgerichtete Spiel mit Möglichkeiten". Also auseinandersetzen mit den Funktionen, der Anwendung, dem Umfeld, dem Anwender: analysieren, generieren, variieren - diskutieren. Oft genug wird dieses Arbeiten vor oder während der Entwicklung nahezu komplett vernachlässigt. Nach dem "Kick-off" eines neuen Produkts rennt ein Projektplan, der nach schnellstmöglicher Serieneinführung eines "neuen" & "günstigeren" Produkts schreit. Design kostet da nicht nur unnötige Zeit sondern auch noch Geld. Zudem verunsichert das gestalterische Arbeiten: Nach Zec und Jacob führt Design zu einer Zahl von möglichen Produktdesigns. Dies führt aber auch zur Unsicherheit im Management bezüglich Diskussionen mit den Künstlern, Designern und zur Unsicherheit bezüglich getroffener Entscheidungen. Hier ist die Gefahr groß, sich in Ideen zu verrennen oder sich geschmacklich verführen zu lassen, wobei gleichzeitig die Entscheider sich meist nicht mit dem Produkt in der nötigen Tiefe beschäftigen wollen. Schon das Ausprobieren eines neuen Bohrhammers vor den Augen der Kollegen könnte ja peinlich sein, oder macht Flecken auf den Anzug. Ein Ansatz der entlarvt: die Unsicherheit bezüglich fälligen Entscheidungen muss der Entscheider aber durch eigenes Mitmachen im Entwicklungs- oder Designprozess ausräumen. Hier gibt es keine Ausreden. Keine Termine sind wichtiger, als die Terminbe, die die richtigen und guten Produkte von morgen .. und somit die Umsätze von morgen betreffen. Wer dies schafft, schafft auch das was Zec und Jacob als Designwert nennen. Also, wenn an einen bestimmten Punkt Qualität in messbare Quantität umschlägt, und sich "Investitionen in Design, die ein Unternehmen immer unter Risiko trifft, auch tatsächlich auszahlen".
Der "red dot design award" ist hierfür die eine Auszeichnung, ein Marker es in die richtige Richtung gebracht zu haben: Nachhaltigen DesignWert in einer Firma zu entwicklen.

Umso wichtiger ist es gute Ergebnisse auch notfalls selbst zu erkennen, und spätestens mit Nachfrist von einem Jahr als Geschmacksmuster / Design Patent schützen zu lassen. Die Plagiate, alljährlich auf der Messe Frankfurt im Rahmen des Plagiarius vorgestellt mahnen hierzu regelmäßig. Das angemeldete Schutzrecht schützt die Investitionen in die Entwicklung, das Design ... in das Produkt.

( Zec / Jacob "Der Designwert", ISBN978-3-89939-102-2, red-dot.org , www.plagiarius.com )

 
"Patent" klingt ziemlich teuer
3.3.2010

Hat man etwas erfunden, kommt der Wunsch auf es schützen zu lassen. "Patent" klingt jedoch ziemlich teuer. Schon James Watt musste für die Kosten mehrere Jahre als Vermesser arbeiten, um sich die Maschine schützen zu lassen, die nicht nur den Kohleabbau in England nachhaltig veränderte, sondern mit Einführung des Vergleichfaktors "PS" die Industrialisierung vorantrieb.
Aufgrunddessen kommt die Überlegung, was kostet welche Art von Schutzrecht. Die Grafik stellt dies plakativ mit leicht verzerrtem Maßstab vereinfacht dar:


In den ersten 10 Jahren ist das Patent nur geringfügig teurer als ein Gebrauchsmuster, die Gebühren pro Jahr laufen von 70 auf 350 Eur hoch. Im wesentlichen macht den Unterschied die Recherchegebühr *) in Höhe von 250 Eur aus ( hier im ersten Jahr bezahlt und angezeigt ) sowie die 150 Eur Prüfungsgebühr **) , die spätestens im 7. Jahr bezahlt werden muss, und hier so dargestellt wird.
Betrachtet man dies, greifen viele Unternehmer schon aus einem Grund zum Patent: Es ist die ersten 10 Jahre nicht wesentlich teurer als ein Gebrauchsmuster, und ...man muss nicht erklären was ein Gebrauchsmuster ist. "Patent" versteht jeder, hat eine bessere Werbewirkung, und der Preisunterschied hierfür ist gering.
Teuer wird es mit den Jahresgebühren erst ab dem 10. Jahr: Hier läuft dann das Gebrauchsmuster bereits ab, das Patent kann - wenn es Sinn macht - weiterbezahlt werden, oder per Einstellung der Gebührenzahlungen fallengelassen werden. Eine interessante Option, die genau so gedacht war: Nutzt ein Unternehmen ein Patent so lange, länger als 10 Jahre, muss es ihm etwas wert sein.
anderfalls läßt man es fallen, und jeder darf die Idee zum Wohle der Gemeinschaft nutzen. Die Jahresgebühren laufen von 450 auf 1940 Eur für das letzte Jahr hoch
Hinweis: Zu beachten sind bei Aufgabe von Patenten der eigenen Mitarbeiter noch Regelungen des ArbEG, wie die Anbietungspflicht.

Liegt das Gebrauchsmuster mit Jahresgebühren von durchschnittlich knapp 100 Eur schon recht günstig, ist das Geschmacksmuster im Vergleich sogar noch etwas günstiger. Man bezahlt hierfür alle 3 Jahre 100 Eur, und geniesst 25 ganze Jahre Schutz - allerdings nur auf das äußerliche Design eines Produkts - nicht auf die Technik.
Hat das Produkt oder die Firma einen Namen, ist dieser Schutz noch sehr viel günstiger: Einmalig 300 Eur für 3 Klassen und alle 10 Jahre sind 750 Eur für Markenschutz zu bezahlen, beliebig verlängerbar.
Zum Vergleich: Die EPA Anmeldung kostet 2.200 + Prüfung 2.250,- ... die PCT Anmeldung kostet  4.200 + Prüfung 1.900,- !
Nicht aufgeführt sind die Kosten der Anwälte, wenn man nicht selbst anmeldet: Durchschnittlich 3000-5000 Eur sind für ein Patent oder Gebrauchsmuster einzukalkulieren, Geschmacksmuster und Marke sind jedoch wesentlich günstiger, da keine Beschreibungen und Ansprüche ausgearbeitet werden müssen.
 

 
Entwicklung der Gesetzgebung hier und da, analog und digital
1.2.2010

Nachdem nun in China zum 1.10. 2009 die Lücke in der Patentrecht - Gesetzgebung bezüglich "Stand der Technik in Bezug auf Gebrauchsmusteranmeldungen" geschlossen wurde, und nun dort endlich "weltweit" der Stand der Technik zur Beurteilung eines chinesischen Gebrauchsmusters zählt, werden uns zwar in der Patentüberwachung noch einige Zeit die Nachläufer-Anmeldungen der Chinesen bezüglich unserer bestehenden, und gelieferten, bzw. sogar in Deutschland zum Patent angemeldeten Produkte unterhalten oder in die Quere kommen,  … aber zukünftig weniger werden ... und aussterben.
Am teuersten kam dies bekanntlich bisher der Firma Schneider Electric zu stehen, die mit dem "Nachmachen und Liefern" Ihrer ureigenen Produkte nach China gegen das neue Gebrauchsmuster der Firma Chint verstiess, da Chint ein Produkt der Firma Schneider einfach noch einmal in China zum Gebrauchsmuster anmeldete und hierfür im Fall der "Verletzung" Recht bekam.
Auf die Frage "Wieso war denn dieses Gesetz um Himmels willen so ?" kann man antworten "weil die Chinesen Ihr Patentgesetz (wie so vieles) "von wo anders kopiert" haben, und diesen Fehler übersehen haben. So sollte man aber nicht antworten, denn die Chinesen schrieben auch damals schon gerne von den Deutschen ab, und der beste Beweis hierfür ist, das dieses Gesetz hier in Deutschland heute noch so ist. ( vgl. unten 20.2.2009, bzw. § 3 Abs. 1 GebrMG, Stand der Technik ist Beschreibung oder Benutzung nur im Geltungsbereich dieses Gesetzes )
Allerdings subventioniert unser Staat nicht gezielt solche Anmeldungen, weshalb dieser Makel hier nicht so sehr ins Gewicht fällt.
Man sollte es auch mit Anschuldigungen nicht übertreiben, schliesslich kopieren nicht nur die Chinesen. Platz 2 im dichten Abstand halten die USA, und die Reihenfolge der Nationen, die kopierte Waren am meisten kaufen ... wollen wir hier nicht veröffentlichen. Trotzdem sollte man das Urheberrecht weltweit mehr achten. Mehr unter
www.plagiarius.de .

Bei uns ist man zum 1.10.2009 immerhin auch ein Stück weitergekommen, allerdings an anderer Stelle: Beschäftigt ein Arbeitgeber Mitarbeiter und regt diese zum Erfinden an, so war es bisher so, daß der Arbeitnehmer dies privat zum Patent anmelden konnte, und seinem Chef dann verbieten konnte diese Erfindung zu produzieren … wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer 4 Monatsfrist die Erfindung seines Mitarbeiters schriftlich beansprucht hatte.
Ab sofort dürfen also Firmen die Erfindungen Ihrer Mitarbeiter ohne weiteres nutzen und produzieren.
( Es gilt die automatische Inanspruchnahme )
Ausserdem darf der Arbeitgeber ab 1.10. hierüber in "Textform" mit seinem Mitarbeiter kommunizieren, gemeint ist vielleicht "Email", aber das wird offen gelassen. Vielleicht aus der Erfahrung, daß so manche digitale Technik manchmal auf offline schaltet, nicht so zuverlässig zu gebrauchen ist.
Das trifft für Word und Email ebenso zu wie für Ticketserver der Bahn oder der Lufthansa, oder den Datenserver des DPMA, und zuletzt ging im Datenaustausch 12/2009 nicht mal mehr ein PDF auf, - früher der Garant für Zuverlässigkeit im Datenaustausch.
Die Frage ist: Wie digital sind wir heute, und wieviel digitaler wird die Zukunft noch ? Meine pessimistische Prognose aufgrund des aktuellen nebligen Wetters: In 5 Jahren holen wir seufzend den Lochstreifen oder die Brieftaube wieder heraus ! Vorausschauend auf die Gewerkschaft der Brieftauben und das max. Transportgewicht hat das DPMA zum 1.10. deshalb die Patentansprüche ab dem 10. Anspruch schon verteuert … richtiger wäre vielleicht gewesen: Ab der 10. Seite. Das EPA hat laut Amtsblatt ( EPA Official Journal EPO, Journal officiel 12/2009, Seite 617 ) an anderer Stelle nachgezogen: Die Auskunftserteilung per Fax kostet pro Seite 4 Euro, ins Ausland 5,50 Euro. Fliegen Brieftauben auch bei Nebel ?

Das Digitale hat aber auch Vorteile: Piraten nutzen das Internet
(http://www.marinetraffic.com/ais/ ) um Ihre Beute-Schiffe zu finden,
Skifahrer nutzen es um zu sehen wo Schnee liegt (http://www.tourismus-odenwald.de/ski/ )
und das iphone  oder der ipod touch von apple zeigt, daß die digitale Welt insbesondere Spass macht, wenn sie einfach bedienbar und zuverlässig benutzbar wird. Leider ist nun scheinbar doch wieder vergessen worden die Gestenbedienung ausreichend mit Patenten zu versehen: Samsung, Nokia und andere machen es ähnlich nach. Wer sich dafür interessiert: Eine Patentfamilie gibt es, das deutsche Gebrauchsmuster DE 202007018413 davon hat 400 Seiten zu lesen.
Das erinnert stark an den Bericht über den ersten griechischen ipod, der um 1900 von Tauchern in einem gesunkenem Schiff vor der griechischen Insel Antikythera gefunden wurde. Das Bronze-Gerät erinnert stark an das App "Starmap" oder das kostenlose iphone App "planets". Witzigerweise wurde die Herstellung des Geräts von Forschern auf das Jahr 84 v.Chr. datiert: Eine Zeit zu der es laut derselbigen Forscher weder Zahnräder noch das dort abgebildete ( und richtige ! ) Verständnis der Himmelsfunktionen gab.
Aber am besten gefällt mir sowieso immer noch der patentierte Netzstecker: Da die meisten Amerikaner mit privatem Notebook bei Starbucks surfen, fliegen viele Notebooks vom Tisch, wenn jemand zum Kaffeeholen aufsteht und sich in den Kabeln verheddert. Nur die Apple Notebooks bleiben liegen: Der Netzstecker verabschiedet sich dann kurz schnalzend als Magnetkupplungsstecker, und rastet ebenso wieder ein, erkennt automatisch die richtige Polarität. ( US 7,351,066 )

Fast so gut wie die deutschen Brechkupplungen von Breidenbach (www.breidenbach.info ), die seinerzeit für die berittene Polizei auf BMW Boxern und die GSG-Helme entwickelt wurden:  Egal wie und wo gezogen wird: Der Stecker der Sprechverbindung verabschiedet sich ohne Nackenschmerzen vom Helm, nicht nur bei einem Unfall, unbeabsichtigten Abstieg.
Herrlich analog - nicht digital.

 
 
Anmeldungen gegen den Stand der Technik
21.6. 2009

Meldet man ein neues technisches Schutzrecht an, ist der Stand der Technik zu berücksichtigen: Gegenüber diesem muß die Anmeldung erfinderische Höhe, bzw. einen erfinderischen Schritt und Neuheit ausweisen.
Nicht immer bekannt: Das was zum "Stand der Technik" oder als "Neu" gezählt wird, ist unterschiedlich, wird mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen. Beispielsweise gelten für Patent und Gebrauchsmuster auch in Deutschland unterschiedliche Anforderungen.
Neuheit / Stand der Technik ist beim Gebrauchsmuster gegenüber dem Patent in etwas eingeschränkter Form eine Anforderung: Der Stand der Technik, oder die Neuheit für Gebrauchsmuster umfaßt demnach alle Kenntnisse, die vor dem Anmeldetag durch schriftliche Beschreibung öffentlich zugänglich waren. Außerdem: Vorbenutzungshandlungen gelten nach Gesetzbuch nur dann als offenkundig, wenn sie im Inland erfolgt sind.
Dies kann dazu führen, daß ein bereits im Ausland hergestelltes und vertriebenes Produkt, welches aber noch nicht schriftlich dokumentiert oder auf Prospekten beworben wurde, in Deutschland zwar nicht mehr Patentschutz geniessen kann, sehr wohl aber als Gebrauchsmuster anmeldbar und durchsetzbar ist.

Besondere Umstände gelten in China:
Das chinesische Patent- und Gebrauchsmusterrecht wurde eng nach deutschem Vorbild aufgesetzt, allerdings wurde die o.g. Bedingung zur Neuheit mit einer kleinen Abwandlung umgesetzt.
Prominenter Fall hierzu ist die Verurteilung von Schneider Electronic zu 30 Mill. Euro Schadensersatz an den chinesischen Hersteller Chint, denn Chint erlangte für einen Miniaturstromschalter ein von der SIPO (State Intellectual Property Office) am 2. Juni 1999 ein Gebrauchsmuster, obwohl der Schalter zuvor mit älterem Zeitrang mit einem französischen Patent vom ursprünglichen Hersteller Schneider abgedeckt - also schriftlich erwähnt war. Das chinesische Patent Re-Examination Board in Peking jedoch bestätigte das Gebrauchsmuster nochmals, und wies den Nichtigkeitsantrag von Schneider ab. Grund war die Auslegung des absoluten Neuheitsbegriffs, der eigentlich >weltweit< für schriftliche Dokumentation gilt.
Mitunter ist dies der Umstand warum zunehmend westliche Firmen Ihre Patente innerhalb der Priorität auch für China nachanmelden, eben um vor allem Rechtssicherheit bezüglich des Vertriebs Ihrer Produkte für China zu erlangen; - in zweiter Linie natürlich auch um mit solchen Rechten dann gegen Verletzungen vorzugehen.
Zu hoffen ist auf die in diesen Tagen eingetroffene Ankündigung für Herbst 2009, nach der die Umsetzung einiger Änderungen bezüglich des Neuheitsbegriffs für chinesische Gebrauchsmusteranmeldungen nun erfolgt,  und hoffentlich Konflikte mit solchen "Junk-Patenten" wie im Falle Schneider verhindern. ( vorrauss. 1.10. 2009 )

Übrigens ebenso positive Richtwirkung ist der Entscheidung (vom Jan. 2009) im Fall des in China kopierten MAN Starliners Busses beizumessen, der auf dem chinesischen Markt zu einem Drittel des MAN Preises mit wesentlich schlechterer Ausstattung angeboten wurde: Der kopierende chinesische Hersteller "Zhongwei Passenger Bus" wurde zu 2,3 Mill. Euro Schadensersatz verurteilt. Beigetragen hat dazu sicher auch der Umstand, daß der Rechtstreit nach Peking gezogen wurde, wo die Richter nun wohl zunehmend "geistiges Eigentum" nach üblicher (westlicher) Blickweise beurteilen
.
 
 
Amerikanische Markeneintragung 2. Klasse - spart viel Arbeit
5.5.2009

Ihre Markeneintragung in den USA droht zu scheitern, dauert zu lange – zieht sich schon seid Jahren hin, ist zu teuer oder hat Schwächen in der Unterscheidungskraft ? Die ewige Diskussion um das Warenverzeichnis möchten Sie umgehen ?
Wählen Sie doch das Supplemental Register statt einen Eintrag in das Principal Register. Sie sparen Zeit, Geld und Nerven.
Anmeldungen in das Suplemental Register werden nicht veröffentlicht, es hagelt also auch weniger Widersprüche.
Allerdings müssen die Marken bei Anmeldung in USA bereits benutzt werden, so müssen z.B. Rechnungen als Beweis vorgelegt werden.
Positiv ist zu nennen das nachgelagerte Benutzungsnachweise - wie beim Principal Register üblicherweise immer wieder einzureichen - nicht notwendig sind.
Zur Freude Ihrer Marketingabteilung: Die Marke kann mit den (R)  versehen werden, weil registriert. Exklusivität: Die Marke blockiert im Register auch spätere Anmeldungen ähnlicher oder gleicher Marken. Die Marke ist aber nicht für den Zoll verwendbar im direkten Kampf gegen Einfuhr, Produktpiraterie, Sie kann aber zu gerichtlichem Vorgehen gegen Verletzer verwendet werden.
In Summe muss man sagen, die Eintragung in das Suplemental Register im Vergleich zum Principal Register erinnert an den Vergleich Patent zu Gebrauchsmuster: Nicht alleine wegen der Unterscheidungskraft / erfinderischen Höhe, sondern auch wegen den Kosten für eine Eintragung: Dieser zweite Weg ist deutlich günstiger und erübrigt das immer anfallende Beantorten der unzähligen „Office Actions“ und Korrigieren des Warenverzeichnisses, ... welches traditionell zur Freude der Anwälte in den USA immer mehrere Anläufe benötigt.

Der Weg ins Suplemental Register ist auch zu wählen wenn eine Markeneintragung in den USA für das Principal Register zu scheitern droht. Bei Beachtung der Fristen im Zusammenhang mit der endgültigen Zurückweisung ist dies auch als möglicher Rettungsweg anzusehen.
( Vergleiche auch hier: Abzweigung eines GbM während laufendem Patent-Prüfungsverfahren )

Mehr unter:
http://en.wikipedia.org/wiki/Supplemental_Register
Infos auch unter einem Link bei der inta , siehe dort am Ende der Seite auch Link auf Powerpoint unter http://www.inta.org/index.php?option=com_content&task=view&id=2009&Itemid=59&getcontent=1

 
 
Innovative Wertschöpfung / Open Source Prinzip / Strom sparen
20.8.2008

Ausgerechnet Tchibo schwimmt mit voran auf der neuen "Open Innovation Welle".
Über eine Plattform sollen Ideen- oder Problemgeber zusammengebracht werden mit den Erfindern / Lösern solcher Aufgaben. Dort findet man zum Beispiel jemanden, der das Verschlammen von Kaffeemaschineneinsätzen unhygienisch findet, und Lösungen fordert.
Link: --> Tchibo Platform: Tchibo ideas

Naheliegend: Wie bei ebay bietet man also Probleme oder Lösungen an, tauscht sich hierüber aus. Mitbegründer des Trends sind di
e BWL-Professoren Ralf Reichwald und Frank Piller haben zusammen mit ihren Kollegen Christoph Ihl und Sascha Seifert
die hierzu auch eine Informationsseite im Web haben:
http://www.open-innovation.de/
Warten wir ab was hier daraus wird. Tatsächlich kann z.B. wenigstensPhilips schon die nächsten Verbesserungen / Features für die nächste Generation Senseo ableiten, eventuell einen Nachfolger mit verbesserten Eigenschaften an den Markt bringen.

Neben den vielen Ideen zum Stromsparen, die man dort findet, rückt man nun der Glühbirne zuleibe:
Bis 2012 soll das Symbol des Erfindergeistes ausgemerzt sein, welches 1879 von Thomas Alva Edison erschaffen wurde. Gleichzeitig soll übrigens auch Quecksilber verbannt werden: Ein Treppenwitz, denn ausgerechnet in Energiesparlampen wird hiervon nun etliches mehr verbraucht - .. und freigesetzt. Die Emissionen und Wirkungsgrade Ihrer Lampe finden Sie hier:  > Link<

Interessanterweise verbraucht nämlich nach dortiger Auflistung manche Birne nicht nur mehr Strom, oder lange 2 Minuten, um überhaupt hell zu werden, sondern emittiert auch das Quecksilber in die Raumluft.
Mit der Sichtweise ist manchem nun die alte Birne nicht nur deswegen lieber: OK, Sie verwandelt nur 5% des Stroms in Licht, den Rest in Wärme um. Aber die großen Energieschlucker im Haushalt sind mit 90 % der Haushaltsenergie die Heizkessel. Die Beleuchtung liegt nur bei 2% Anteil. Um wirklich etwas für die Umwelt zu tun, müßte man also hier ansetzen.
Oder wenigsten gleichzeitig die Entsorgung mitregeln: Denn 90 % der Quecksilber-Sparlampen landen zur Zeit im Hausmüll.
( Quelle FAZ 16.12.08 und www.ecotopten.de )

 
Der richtige Anmeldezeitpunkt
13.9.2007

Im Zweifelsfalle eher zu früh als zu spät. Das dürfte jeder so empfinden.
Bei Eigenentwicklungen jedoch kommt es öfter vor, daß noch weiterentwickelt wird, später deshalb Anmeldungen zurückgezogen - überarbeitet werden müssen, weitere folgen. Deshalb sagt man auch oft landläufig "anmelden wenn fertig entwickelt wurde",
oder wenn 70 % der Gesamtentwicklung steht.

Dies kann jedoch fatale Folgen haben. Insbesondere bei Adaption von neuen Technologien, Anwendungsentwicklungen von neuen Generationen ist dies falsch. Steht eine Technik wie z.B. "Bluetooth", "RFID" oder "wireless" zur Verfügung, sollte man bei damit verknüpften Ideen nicht allzulange mit der Anmeldung warten. Erkennt man z.B. daß "ein notwendiges Zwischenspeichern von Informationen für eine spezifische Anwendung unabdinglich ist", dürfte das für den Wettbewerb ähnlich sein. Der Wettbewerb schläft nicht. In diesem Falle: Eher früher anmelden.
So wurde beispielsweise die Verwendung von Fingerprint-Sensoren in Kombination mit dem Mobiltelefondisplay unabhängig in Japan und Europa binnen 14 Tagen von 2 unabhängigen Firmen angemeldet.

Trotzdem gilt: Wenn nicht nötig - nicht überhastet anmelden. Überlegen Sie mit Ihrem Anwalt, wie der Wettbewerb um die eigene Idee herum kommen könnte. Diese Wege bitte zumindest in die Unteransprüche vorsorglich mit aufnehmen. Einige Tage darüber schlafen - die Anmeldung noch einmal mit Abstand und den Erfindern kritisch durchsehen. Dann absenden.
Bitte auch beachten: Patente sollten bei der Anmeldung "neu" sein. Jede Veröffentlichung vorher, oder eine Zusammenarbeit ohne Geheimhaltungsvereinbarung birgt das Risiko, daß die Neuheit gefährdet ist.

 
 
Warum Patent-Überwachung wichtig ist
11.5.2006


Es gibt Fälle, in denen das Patent der Konkurrenz die eigene Entwicklungsabteilung zwangsweise auf neue Wege zwingt. Die Entwicklung überlegt sich neue Wege, wie man um das gegnerische Patent, den Anspruch herum kommt. Das entstehende Produkt überragt dann sogar manchmal überraschend das des Wettbewerbers. Dieses neue Produkt wird wiederum patentiert.
Was lernen wir daraus ?

Aus dem oben genannten Fall lernen wir, daß man allzu oft nur durch Anstoß von außen zu neuen Ideen gelangt. Wir lernen aber auch daraus, daß die Überwachung der Firma - oder die Patentabteilung gut funktioniert hat. Hier wurde höchstwahrscheinlich das Sachgebiet des Wettbewerbers überwacht - das Patent erkannt, bewertet und intern berücksichtigt.
So weit - so schön ?
Es kann auch anders kommen.

Szenario B:
Ohne die Überwachung und Erkennung des Patents wäre ein ähnliches Produkt gestartet worden. Kurz nach Markteinführung hätte der Konkurrent Schadensersatz und Unterlassung verlangen können. Höchst peinlich gegenüber den eigenen Kunden, schlecht für die Firmenkasse und "Schade" um die Kosten, die in Entwicklung und Produktionsequipment investiert wurden.

Szenario A gefällt wesentlich besser,
aber es erfordert Engagement bezüglich dem Thema "gewerbliche Schutzrechte", insbesondere der Überwachung.

Im Fall A wurde ein neues verbessertes Produkt erschaffen, aber viel grundlegender ist generell bei einer Patentierung zu bewerten, daß damit  die Investitionen in die Entwicklung eines neuen Produkts geschützt werden.
Zählt man alle Mannstunden einer Entwicklung zusammen, addiert weiterhin Kosten der Qualifizierung, der Verbesserungszyklen aufgrund der Tests hinzu, kommt man auf stattliche Summen. Insofern lohnt es sich ab einem gewissen Umsatz sich den Patentschutz zu überlegen.
Wird das Produkt vom Wettbewerb einfach kopiert - weil ohne Schutz - bleibt beim Wettbewerb sogar ein Kostenvorteil: Er bedient sich quasi der kostenlosen Fremdentwicklung. Insofern ist als Kern des Patentrechts zu beachten, daß hierdurch die Investitionen in Personal und Material eines Produkts nachhaltig ( 20 Jahre lang ) geschützt sein können. In dieser Zeit hat man im jeweiligen angemeldeten Land nationale Monopolrechte zur Vermarktung.
Ein Wettbewerbsvorteil, in den es sich lohnt einen Teil des Invest zu investieren.

Besonders auffällig zeigt sich immer wieder diese Problematik im Bereich anstehender Gesetzesänderungen zu technischen Schutzmaßnahmen. Als Beispiel im Bereich Automotive sei genannt die Vorschriften zur Gewichtsüberwachung für die gestufte Airbagzündung, oder die Reifendruckkontrolle. Hier entwickelte sich über einen kurzen Zeitraum ein Dickicht aus Patenten, bei dem es sich regelrecht lohnt technische "Landkarten" anzufertigen, um den Überblick zu bewahren.
 

Patente aushebeln - vorbekannt, Stand der Technik ?
3.4.2000


Im Dezember 1964 sank im Hafen von Kuwait ein Schiff mit einer Ladung von 5000 Schafen. Da das Trinkwasser der Stadt Kuwait aus dem Hafenbereich gewonnen wurde, war die Gesundheit sämtlicher Einwohner gefährdet.
Es war notwendig, das Schiff schnellstmöglich zu bergen. Der dänische Ingenieur Karl Kroeyer (BASF) realisierte dies durch Einblasen von Polystyrolschaum.

Ein Antrag auf Patentierung wurde 1965 abgewiesen, weil das Verfahren bereits 1949 von Carl Barks in einem Comic vorbeschrieben wurde.
Quelle:
W.Disney Comic Stories Nr.104, 1949,
Mickey Maus Heft 11, 1957 u. Goofy Magazin.
In der Geschichte gelingt es Donald Duck eine Yacht durch Einblasen von Tischtennisbällen zu heben.

Was lernen wir daraus: Material zur Vorbenutzung, zum Stand der Technik, für ein Einspruchsverfahren, kann man bei sich, jedoch auch überall sonst finden. Starten Sie eine Patent-Recherche, aber vergessen Sie auch die anderen Wettbewerber nicht, sowie die Literatur-Recherche !
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Zusammenarbeit mit Externen Designern
21.11. 1999

Mit guten Partnern braucht man keine Verträge.
Stimmt, - stimmt aber nicht ganz.
Natürlich lieben wir es Partner zu haben, mit denen wir auch in der heutigen Welt noch Geschäfte per Handschlag machen können.
Aber es gibt ein 2. Gesetz: Nur mit dem man einen Vertrag hat, streitet man sich nicht.

Lasse ich einen Küchenmixer nach einer groben Vorgabe extern designen, und melde ich daraus ein Geschmacksmuster auf meinen Namen an, habe ich schon das Problem: Ich hätte rechtlich den richtigen Designer nennen müssen, das bin ich aber nicht alleine gewesen. Je nach Ergebnis bin ich es überhaupt nicht mehr.
Treibt der Designer es auf die Spitze, kann er seine Rechte fordern. Aber warum sollte er es - wir haben ihn ja stattlich bezahlt.
Es gibt einen anderen Aspekt: Gegen Produktpiraterie kann am besten nur der Inhaber eines Geschmacksmusters vorgehen.
Daher ist es notwendig eine entsprechende Festlegung zu treffen, der Übergang der Rechte ist am besten schriftlich zu fixieren. Dafür eignet sich am besten der schriftliche Auftrag mit entsprechendem Beiwerk.
Wohlgemerkt: Hier soll nicht der Designer um sein Geld oder seine Rechte gebracht werden.
Aber es ist einfach Fakt, daß bei einer Verletzung meist die vertreibende Firma als Inhaberin gegen den Produktpiraten vorgeht, weniger gern der Designer.

Also: Verträge gehören zum Gestaltungsauftrag mit dazu !

 
Hochschulen und Unternehmen (er)finden zusammen.
4.9.2007


Eine längst überfällige Entwicklung die von der IHK Hessen aufgegriffen wurde, sehr interessiert verfolgt wird, aber noch nicht ganz griffig ist. Hervorgetan hat sich die TU Darmstadt mit einigen neuen Ansätzen: Hier schreiben Firmen Entwicklungsarbeiten aus, um die sich die Professoren mit Ihren Teams bewerben. Hier werden Budgets vergeben, die übers Jahr mit Projekten abgefragt werden, werden kleine Startups und neue Produktionsmethoden aufgesetzt, wie z.B. für das Spalten von Blech ( das kannte man bisher nur vom Leder ). Wir sind auf dem richtigen Weg, aber noch einige Schritte weg vom MIT Niveau, weil es in Deutschland immer noch anrüchig ist, sich an Hochschulen finanziell mit Gewinnabsicht zu betätigen. Ein Duft von Bestechung, Konkurrenz zur Wirtschaft, "Verlieren der Unschuld" schwingt hier immer noch mit, den es längst gilt abzuwerfen.
Angesichts der wachsenden Ingenieurskapazitäten in Fernost muss die Wirtschaft sich auf die Hochschulen zu bewegen. Nicht zuletzt weil es günstiger ist dort Nachwuchs zu rekrutieren: Alternativ zum "Headhuntern", kann man sich im Rahmen einer Diplomarbeit günstig ein Thema entwickeln lassen, zugleich aber auch den Kandidaten als potentiellen zukünftigen Mitarbeiter samt seinen Arbeitsstil kennenlernen. Gibt es etwas schöneres ? Ja : Ausgedehnte Entwicklungsprojekte in Teams unter Fachbegleitung an Hochschulen. Sicher nichts für Firmen, die vorrangig sehr spezifische Auftragsentwicklungen abarbeiten. Aber Grundlagenentwicklungen oder Teilentwicklungen lassen sich in der Regel gut abspalten.
Probieren wir es zumindest aus !
Außerdem bietet diese Form der Zusammenarbeit beiden Partnern die Möglichkeit sich kennen zu lernen: Auch der Student oder zukünftige Mitarbeiter lernt die Firma besser kennen als in 10 Bewerbungsgesprächen dies möglich ist.

Buch: Lexikon des Unwissens.
21.07.2007


Lexikon des Unwissens. Worauf es bisher keine Antwort gibt.
(von Kathrin Passig und Aleks Scholz von Rowohlt,
Berlin Gebundene Ausgabe - Juli 2007
)

Das einzigste Buch nachdem Sie garantiert weniger wissen als vorher ? … wie der Klappentext suggeriert ?

Nein, wer das gelesen hat, kennt einen weiteren Ansatz für einen Weg zu neuen Ideen.
Man kann Brainstormen, man kann sich die Schwerkraft umgekehrt vorstellen, oder 70 Methoden nach TRIZ ausprobieren um auf neue Lösungen zu kommen. Man kann sich aber auch vorstellen … oder einlesen, was noch nicht alles gefunden und erfunden ist.


Hierbei sieht man die Welt von der anderen Seite: Nachdem man die Menschheit für so allwissend hält, wird hier unterhalten und mit Witz dargelegt, welche einfachsten Sachen einfach noch nicht erklärt sind. Warum und womit schnurrt die Katze, was passiert wirklich bei einer Narkose, oder wie funktioniert Klebstoff.  
Klebstoff: … sicher nicht mit den van der Waals Kräften, das wäre etwas zu wenig, aber wie dann ?

Ein unkonventionelles Buch das ich als Urlaubslektüre am Strand genossen habe und weiterempfehle.
 

Ansprüche formulieren: Die 3 Phasen
12. 2. 2006


1. ( und nur auf den ersten Blick einfachste ) Phase:

Was soll geschützt werden, wo ist der Kern der Innovation, bzw. wo ist die Abgrenzung zum Stand der Technik.
Der Schwerpunkt liegt auf der Formulierung des Hauptanspruchs, dieser sollte möglichst präzise in der technischen Formulierung, möglichst weit umspannend im Umfang um ähnliche Lösungen sein. Der erste Teil formuliert üblicherweise den Stand der Technik, danach folgt der Satzteil mit den neuen, erfinderischen Merkmalen. Dieser zweite Satzteil wird gewöhnlich durch die Worte "gekennzeichnet durch" angehängt.
In den Unteransprüchen führt man weitere mögliche Features und Ausführungen der Erfindung an. Diese beziehen sich immer auf den Hauptanspruch, oder einen der Hauptansprüche falls mehrere vorliegen.

2. Phase:

Nach ca. 1 Woche liest man über die Anmeldung und findet meist ganz von selbst Ecken und Kanten, die noch günstigerweise angepasst werden. Die 2. Phase sollte jedoch unter dem Gesichtspunkt stehen, wie ein Mitbewerber möglicherweise das Patent umgehen könnte. Hierzu ist oft eine 2. kleine Ideenfindung notwendig. Die gefundenen Möglichkeiten sollten mit in das Patent einfließen, um es "dichter" zu machen.

3. Phase:

Nun sollte man sich schlußendlich überlegen, wenn ein Wettbewerber das Patent verletzt, wie den dieses festzustellen sein kann, und wo die Grenze einer Verletzung liegt oder liegen soll. Die Einflüsse aus diesen Überlegungen können mit in die Ansprüche fließen, landen aber meist in der Beschreibung. Die Beschreibung ist jedoch bei der Auslegung der Patentansprüche immer mit heranzuziehen. Meist ergeben sich aus der dritten Phase interessante Details, die auch die wesentlichen Ansprüche nochmals beeinflussen: Beispiel: Das optimale Mischungsverhältnis einer neuen Legierung liegt bei  70% Fe, 25% De, 5 % Se mit abschließendem Sintern bei 850°C . Hat man vorher definiert, wo das Optimum der Ausführung liegt, grenzt man jetzt jetzt die Spannen ein, innerhalb der die erzielten Effekte im interessanten Maße erreichbar sind: 65-75 % Fe, 22-27% De, 4-6% Se und Sintern bei 760 bis 980°C - soweit nicht schon durch Phase 2 geschehen. Abschließend führt man noch auf, durch welche Maßnahmen und Analysen man nun das Vorliegen eines solchen Werkstoffs feststellen kann. Etwa: Zugversuch und Streckgrenze, Härte, Leitfähigkeit usw.

Je nach Land sind Ansprüche unter verschiedenen Gesichtspunkten zu sehen.
So ist teilweise der Wortsinn, der Sinngehalt oder die Äquivalenz ( die Erfüllung der Ansprüche mit ähnlichen - äquivalenten Mitteln ) , oder der Formsteineinwand zu beachten.
Generell sollten die Ansprüche anfangs eher zu groß formuliert werden, da diese im Prüfungsverfahren nach § 64 (1) PatG immer rückwirkend auch noch beschränkbar sind.

Unerforscht: Der Gummibandschlupf
1.4.2006

Viele faszinierende Effekte sind unerforscht. Das lernen wir aus dem oben stehenden Lexikon.
Interessant ist auch unter anderem, warum Butterkeks krümelt und warum Spaghetti bei Biegung in mehrere Teile zerbricht.
Brechen sollte eine Spaghetti nach der Physik irgendwo in der Mitte an einer Schwachstelle, und nicht mit einem Knacks in mehrere Teile.
Auch hierfür gab es schon Ansätze - bis jetzt aber ohne schlüssige Erklärung.

Eine andere unerforschte Eigenart besitzen Rolltreppen deutscher Ingenieurskunst.
Bis heute konnte noch keiner erklären, warum der Handlauf bei einer Rolltreppe nie mit der gleichen Geschwindigkeit läuft, wie die Fahrtreppe.
Dies führt zu dem unangenehmen Effekt, man sei betrunken, oder man kippe nach vorne oder nach hinten während der Fahrt weg.
Ein mehrmaliges Nachfassen ist unerlässlich.
Am Hauptbahnhof Frankfurt wurde bis jetzt die Maximalabweichung ermittelt: So erfährt man bei einer Fahrt vom S-Bahnsteig zur Zwischenebene in Richtung Bahnhofs-Haupthalle einen Versatz von 45 cm zur Fahrtreppe.
Umgerechnet auf eine Fahrtgeschwindigkeit von 0,5 Meter pro Sekunde (1,8 km/h), 0,65 Meter pro Sekunde (2,34 km/h) oder maximal 0,75 Meter je Sekunde (2,7 km/h) bewegen sich die Abweichungen dick im Prozentbereich.
Leider gibt es für diese gefährliche Abweichung keine Norm oder Prüfangaben, obwohl es derer viele für Fahrtreppen gibt.
Die anfängliche Annahme, daß dies mit dem Steigungswinkel oder der Anzahl "daranhängender" Personen zu tun hat, wurde nicht bestätigt.
Auch Fahrsteige - wie auf den Verbindungswegen am Frankfurter Flughafen oder der Messe Frankfurt - besitzen den Gummibandschlupf.

Bei der weiteren Erforschung stützte man sich anfänglich darauf ab, daß es über die Umschlingung des Hauptantriebsrades einen "Schlupf" gibt. Hierauf beruht auch die Namensgebung des Effekts. Dies jedoch muß angesichts eines Umschlingungswinkels am Antriebsrad von mehr als 220 Grad verneint werden. Bleibt also die Getriebeauslegung und der Antriebsrad-Durchmesser ... Abnutzung an diesem ?
Bei erhöhter Abnutzung müßte also mit der Zeit das Band immer schneller laufen ?! Dies würde vielleicht auch erklären, warum andere Bänder langsamer laufen: Wurde hier eventuell das Hauptrad vorsorglich der Abnutzung etwas größer ausgeführt ?

Wir warten weitere Berichte ab, und suchen zwischenzeitlich Versatz / Schlupfangaben zu Deutschlands längster Rolltreppe:
Auf der Zeche Zollverein, Einweihung vom 19. August 2006 : Überbrückungshöhe 23 Meter Höhe.
 
Regelungen nach Wegfall des Hochschullehrerprivilegs
2.3. 2005


Seit dem Wegfall des Hochschullehrerprivilegs 2002 hat sich die Vertragslage geändert bezüglich Entwicklungskooperationen mit Hochschulen. Nach § 42 ArbEG kann die Hochschule zwar die Erfindung zum Patent anmelden, also gegenüber dem Hochschulbeschäftigtem in Anspruch nehmen, als beauftragende Firma entsteht aber eine Lücke, falls die Erfindung durch die Universität als "frei" betrachtet wurde, und vom Hochschullehrer möglicherweise selbst angemeldet wird. Eventuell wird die Erfindung nun auch Dritten zugänglich, ein Umstand der bezüglich Hochschulkooperationen nicht wünschenswert ist.

Will man sicher gehen, kommt man nicht umhin 2 Verträge zu schliessen: Einen mit der Hochschule, und einen mit dem "Professor"; wobei hierin gleich auch bezüglich der Publikationsfreiheit getroffen werden kann - nämlich am besten bitte nicht über dieses Thema in dem nächsten Hausmagazin des Wettbewerbs ( oder einer anderen Fachzeitschrift ).

Weiterhin zu beachten wäre eine Regelung über die Zahlung der Vergütung, diese ist meistens nicht Bestandteil des Entwicklungsbudgets einer Hochschule. Ein vorheriger Ausschluss einer Vergütung gegenüber Arbeitnehmern der Hochschule, eine vorherige Regelung zum Eigentum von Schutzrechten wiederspricht § 23 ArbEG, darf nicht "unbillig" sein. Dies kann nur in einem anderen Rahmen z.B. im Rahmen eines "Werkvertrages" vereinbart werden.

 

Patente Downloaden in Japan mit Online Maschinenübersetzung ( auch China, Korea, ... )
13.4. 2004


Neues aus Japan: Übersetzungen Japanischer Patente per Online Abruf !
Seit einiger Zeit kann man japanische Patente über die Japanische Patent Office unter folgendem Link abrufen:
http://www.ipdl.inpit.go.jp/

Nach Wechsel zur English Page (o.l.) kann man über die F-Terms oder ... noch besser über die PAJ (Patent Abstracts Japan) arbeiten.
Unter PAJ findet man entweder über Suchworteingabe ( z.B. "steam iron led" > SEARCH ) ,
oder direkt über PATENT NUMBER SEARCH.
Bei der Textsuche ist die "und" Verknüpfung per Leertaste oder AND Feld ist hierbei gleich, wobei jedoch immer soweit eingeschränkt werden muß, daß man unter 1000 Treffer kommt, ansonsten ist die Trefferliste nicht verfügbar.
Die Trefferliste erreicht man dann über die Schaltfläche INDEX INDICATION.

Bei Auswahl einer Schrift bekommt man dann Abstract und Zeichnung geliefert. Mehr ist über die Schaltfläche DETAIL zu erreichen:
Hierbei ist jedoch Geduld gefragt, denn der jeweilige Abschnitt wird (scheinbar ?) online auf dem Server per Maschinenübersetzung erzeugt, oder aus einer Festplatte im Keller hochgeschaufelt.
Auch interessant: Schaltfläche JAPANESE, da hier das Original Document Seite für Seite aufrufbar ist.
Nicht zuletzt natürlich der LEGAL STATUS.
Besonderheiten: Bei der Eingabe Patent Nr. vor 2000 Format 11-xxxxxx, danach 200x-xxxxxx, jeweils ohne Prefix JP.

Für China gilt ähnliches unter den folgenden Links, allerdings sind diese zeitweise nicht verfügbar, oder unterliegen Änderungen: http://search.cnpat.com.cn/Search/EN/ und http://www.sipo.gov.cn/sipo_English/ oder http://english.cnipr.com/enpat/

Die Funktionalität sollte jeweils fast die gleiche sein.
Zu beachten hierbei: Die Nomenklatur einer Chinesischen Patentanmeldung / Nummer: Ein ein Gebrauchsmuster wird hier als "Patent" publiziert. Einziger Unterschied: Die Codierung der Nummer.
Beispiel für den China Patent Application Code 2008 X 1234567, es bedeutet
X= 1 für Patent, X=2 für Gebrauchsmuster, X=3 für Geschmacksmuster usw. - siehe Link anbei.
Nicht jedoch zu verwechseln mit dem Publication - Code, hier kommt es mehr auf die erste Ziffer an ...

Nachtrag (10.4. 2009): Neues zu diesem Thema ist immer zu finden auch über folgenden EPA Link:
http://eastmeetswest.european-patent-office.org/forum
Demnach gehen wir - wenn auch mit langsamen Schritten - einheitlichen weltweiten Standards entgegen.

 

 


 

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