ulrichdemuth.de  

 

[Patent und Markeninfo]    

           
 

       

linkhits

patente

marken

info

service

impress

Online recherchieren
Links zu Patentämtern

Patente und
Gebrauchsmuster
Marken, Piraterie,
Domains
A-Z  Deutschland Weltweit  Regional Download
...
Kontakt
...

[P]
atente
 
 



Die hier wiedergegebene Information ist ein Auszug aus einem Crashkurs.
Bitte beachten Sie, daß
die hier aufgeführte Information keine Rechtsauskunft darstellt, keinen Anspruch aus Richtigkeit oder Vollständigkeit besitzt. Im einzelnen sind immer noch Details zu berücksichtigen, die hier nicht genannt sind
Besprechen Sie sich hierzu bitte mit einem Fachanwalt Ihrer Wahl.
Beachten Sie bitte ausserdem unsere rechtlichen Hinweise auf diesen Seiten zu unseren Inhalten.
Danke !

Technische Schutzrechte: Patent oder Gebrauchsmuster
Patente ... wo kommen Sie her ?


Wo kommt das Patentwesen her ?

1421 erfand der Baumeister Filippo Brunnelleschi einen Kran, mit dem man Marmor bestens in Schiffe verladen konnte. Darauf bekam er das weltweit erste Patentrecht. Vom Namen her waren die "litterae patentes" landesherrliche Urkunden. Das erste Patentgesetz wurde 1474 in Venedig etabliert, und erst 1877 in Deutschland. Es beschäftigt sich mit dem "nichtmateriellem" Eigentum, und der Abgrenzung zu anderen Schutzrechten.
Die Gesetze sind national etwas unterschiedlich. Dies ist zu beachten, da jedes erteilte Patent immer national zu sehen ist, d.h. der jeweiligen nationalen Gesetzgebung unterliegt.
Zu beachten ist weiterhin, daß sich verschiedene Gesetze mit dem "geistigen Eigentum" beschäftigen. Das Patent schützt nur ein Teil davon, meist technisch-kreative Innovationen. Andere Gesetze wie z.B. Urheberrecht, Geschmacksmuster schützen andere Werke, wie z.B. ein Schriftstück oder ein Design. Auch Überschneidungen der Gesetze sind möglich.


Das Patent oder das Gebrauchsmuster gibt einen monopolartigen Schutz gegen Nachahmung. Genauer definiert ist es ein Verbietungsrecht gegenüber anderen Wettbewerbern. Als Inhaber kann ich das Recht selbst nutzen, oder kann Lizenzen an andere vergeben. Als Sonderfall ist zu beachten, daß man selbst als Inhaber allerdings auch auf Überschneidungen mit anderen Patenten achten muss.
Beispiel: Eine Firma hat sich das Mobiltelefon patentieren lassen. Ein Jahr später erfinden Sie selbst aber ein neuartiges Display für Mobiltelefone. Das Resultat: > Sie haben nur das Patent für ein Display, nicht für Mobiltelefone mit solch einem Display.

Patent oder Gebrauchsmuster ?

Im wesentlichen fällt die unterschiedliche Laufzeit als Unterschied auf. Vom Inhalt her unterscheidet man, daß das Patent eine gewisse Erfindungshöhe gegenüber dem Stand der Technik besitzen soll, für das Gebrauchsmuster spricht man von einem "erfinderischen Schritt". Tatsächlich gleicht sich dies jedoch fast.
Ein Patent läuft 20 Jahre ab Anmeldetag, und wird auf Antrag innerhalb der ersten 7 Jahre geprüft und gegfls. erteilt. Der Inhalt muss neu, d.h. unveröffentlicht und erfinderisch sein.
Vorsicht: Jede Vorveröffentlichung, auch die eigene, ist neuheitsschädlich - steht einer Patentierung entgegen. Verwenden Sie bis zum Anmeldetag Geheimhaltungsvereinbarungen !

Das Gebrauchsmuster läuft nur 10 Jahre, wird in der Regel kurzfristig ungeprüft eingetragen und ist damit sofort wirksam. Der Vorteil liegt auf "sofort wirksam", der Nachteil auf "ungeprüft". Der Wert des Gebrauchsmusters stellt sich also in einem Streitfall u.U. vor Gericht erst heraus.

Ein Vorteil: Das Gebrauchsmuster muss nicht neu sein am Anmeldetag: Die Idee darf bis zu 6 Monate vorher schon veröffentlicht worden sein. Also ein Hilfsinstrument, falls eine Patentierung einmal vergessen wurde, versehentlich veröffentlich oder auf einer Messe schon die Idee präsentiert wurde.

Topografien sind Sonderrechte für Halbleiter-Designs. Hiervon gibt es nur ca. 800 Anmeldungen in Deutschland.

Das Verfahren
Ein Kurzüberblick


Ablauf einer Patent-Anmeldung:

Innerhalb eines Jahres können weitere Anmeldungen international nachgereicht, d.h. nachgemeldet werden, mit Bezug auf das erste inländische Erstanmeldedatum ( Priorität ).

Nach 18 Monaten wird die Anmeldung veröffentlicht.

Innerhalb von 7 Jahren wird gegfls. das Patent geprüft und erteilt, darauffolgend gibt es eine Einspruchsfrist. Ist diese verstrichen kann ein Patent nur noch per Klage auf Nichtigkeit zu Fall gebracht werden.

 



Sonderfälle:

Ein Patent kann auch Europaweit beantragt werden. Nach der Erteilung jedoch zerfällt das Patent in einzelne nationale Rechte.

Gleiches gilt für das PCT / Weltpatent, ein Antragsverfahren, welches jedoch ebenso in die einzelnen national beantragten Länder zerfällt sobald die Erteilungsphase ansteht.

Besonderheit hierbei:  Das PCT Verfahren hält 30 Monate lang die Entscheidung offen, für welche Länder der Schutz benötigt/ gewünscht wird.

Ein unschöner Sonderfall ist bis auf weiteres eine Klage auf Patentverletzung parallel zum Nichtigkeitsverfahren.
Dies kann u.a. auch zu wirtschaftlichen Schäden führen, obwohl ein Patent später als nichtig festgestellt wird.
Vgl. auch Diskussion vom 12.8. 2011 zw. den Herren Cohauz, Feldges und Flocke beim VDI /  >> local Link.

  An der Kartengrafik ist erkenntlich,
daß das PCT Verfahren für große
Teile der Welt mittlerweile möglich ist.
 

 

Schönes geschichtliches Beispiel:
Auch die Magarete Steiff aus Giengen
meldete unter Nr. 66936 Ihr rollendes
Kamel zum Patent an.

Auch damals schon wurden übrigens
Patente in Klassen einsortiert.
Auf diese Art und Weise findet sich
jedes technisches Gebilde,
und es läßt sich auch innerhalb
einer Klasse gezielt nach dem
"Stand der Technik" suchen.
Alternativen zum Patentrecht
... geheimhalten oder veröffentlichen !


Defensive Publishing:
Eine andere Möglichkeit ist, eine Idee einfach zu veröffentlichen, sich die Patentierung zu ersparen. Ziel hierbei ist es meist, Rechtssicherheit zu erlangen für das eigene Produkt, einer Patentierung durch Wettbewerber zuvorzukommen. Man erspart sich so die Kosten eines Patents, sichert sich aber das Recht es produzieren zu dürfen.

KnowHow:
Beispiel: Das Coca-Cola Rezept hätte zum Patent angemeldet werden können. Jedoch läuft solch ein Patent nach 20 Jahren aus, - und: Nach der Veröffentlichung kennt die ganze Welt das Rezept.
Die einfache Schlußfolgerung: Manche Ideen / Kreationen lohnt es sich auch einfach geheimzuhalten. Speziell, wenn eine Verletzung durch Dritte auch nur schwer nachzuweisen wäre.

Lizenz:
Ist die Idee nicht von eigenen Mitarbeitern, ich wünsche aber die Sache zu produzieren, kann ich mich um eine Lizenz bemühen. Vorteil: Überschaubare Kosten, und - je nach Vertragsart - klare Verhältnisse auf dem Markt gegenüber Wettbewerbern.

 



Defensive Publishing ist im übrigen die häufigste Entscheidung bezüglich Innovation.
Das klingt anfangs überraschend, ist aber einfach zu erklären:  Viele Firmen im Mittelstand produzieren täglich Neuprodukte, hierbei meist auch als Zulieferer. Viele dieser Firmen jedoch sind sich der Möglichkeiten des gewerblichen Rechts jedoch nicht bewusst, nutzen es aus Ihrer Position als Zulieferer gegenüber dem Kunden nicht oder haben hierfür schlichtweg keine Resource. Es wird also sehr oft sehr viel mehr Neues produziert und veröffentlicht - in Form von Endprodukte oder Zulieferteilen auf dem freien Markt.
Mitunter gibt es jedoch auch viele Firmen, die "Defensive Publishing" bewusst tun. Hierbei wird dann die Information - meist über Internet - veröffentlicht. Hierzu gibt es auch einige Datenbanken, die gegen geringe Gebühren Veröffentlichungen vornehmen. Der Vorteil des Nutzens speziell dieser Datenbanken ( z.B. www.priorart.ip.com ,  ip.com) ist, daß diese auch von Patentprüfern über Schlagwörter immer öfter durchsucht werden - und sich auf diesem Wege Konflikte von vorneherein vermeiden lassen.
Der Nachteil der präventiven Enthüllung (auch : "defensive disclosure" ) liegt darin, daß auf diese Weise niemand mehr von einem Patent profitieren kann.

Bezüglich neuer Designs wird darauf hingewiesen, daß es in der EU neben dem eingetragenen Geschmacksmuster auch das "nicht eingetragene Geschmacksmuster" mit einer Laufzeit von 3 Jahren gibt. Eine Möglichkeit das Datum zu belegen, ab welcher das Design diesen Schutz in Anspruch nimmt ist die eigene, belegbare Veröffentlichung oder auch hier eine Datenbank, wie z.B. www.designpublisher.com .
Der Schutz entsteht ab Veröffentlichung. Dies ist ähnlich wie bei einem Buch, Bühnenstück oder Musikstück, bei dem ab Veröffentlichung automatisch das Urheberrecht gilt.

 

 

 
 


alle angaben ohne gewähr
wir leisten keine rechtsberatung und verweisen hierfür auf das anwaltsverzeichnis
für inhalte externer seiten ist der jeweilige urheber, verfasser i.S.d.P.G. verantwortlich
www.ulrichdemuth.de